- Bei der Windkraftnutzung
werden die Vergütungssätze leicht reduziert, für günstige
Standorte wird es dafür besondere Anreize geben. Nach dem
Kompromiss im Vermittlungsausschuss werden Windenergieanlagen
an ungünstigen Standorten weniger gefördert als dies ursprünglich
beabsichtigt war. Zur Berechnung wird ein Referenzertrag von
60 Prozent eingeführt, den die Stromleistung der Windanlagen
gegenüber dem Durchschnitt mindestens erreichen muss.
- Für Strom aus
Solaranlagen gibt es künftig eine Grundvergütung, für Solaranlagen
auf Gebäuden erhöht sich die Vergütung.
- Eine deutliche
Anhebung der Vergütungssätze gibt es für Strom aus Biomasse.
Hier soll die Vergütung bei 150 Kilowatt bei einem Satz von
11,5 Cent pro Kilowattstunde liegen.
- Der Strom aus
Wasserkraftanlagen bis fünf Megawatt Leistung wird weiterhin
vergütet.
- Die Vergütung
für Strom aus der Nutzung der Energie aus dem Erdinnern (Geothermie)
wird erhöht.
- Generell werden
die Vergütungen in allen Sparten weiter ausdifferenziert und
durchgängig degressiv angelegt. Die entsprechenden Degressionssätze
sind an die Effizienz gekoppelt. Dies führt zu einem Anreiz,
die Kosten zu senken und die Wirkungsgrade zu erhöhen. Dadurch
werden die erneuerbaren Energien wettbewerbsfähig.
- Das Gesetz soll
das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 29. März 2000 ablösen.
Das bisherige EEG bewirkte in den vergangenen Jahren einen
deutlichen Anstieg bei der Nutzung erneuerbarer Energien zur
Stromerzeugung. Ihr Anteil am Strommarkt konnte von 4,6 Prozent
im Jahr 1998 auf rund 8 Prozent im Jahr 2003 gesteigert werden.
Vor allem der Anteil der Windenergie ist enorm gestiegen.
Strategische Ziele der Bundesregierung
Der Anteil der erneuerbaren
Energien am Primärenergieverbrauch ist bis zum Jahr 2010 gegenüber
2000 mindestens auf 4,2 Prozent zu erhöhen, der Anteil an der
Stromversorgung mindestens auf 12,5 Prozent. Bis Mitte des Jahrhunderts
sollen erneuerbare Energien rund die Hälfte des Energieverbrauchs
decken.
Daraus ergeben sich
Zwischenziele, die im EEG verankert sind. Bis 2020 ist ein Anteil
von mindestens 20 Prozent erneuerbarer Energien an der Stromversorgung
zu erreichen.
Die erneuerbaren
Energien sind eine "Boombranche", in der Deutschland
weltweit eine führende Rolle einnimmt. Die Bundesrepublik ist
die Nummer Eins in der Windbranche und mittlerweile die Nummer
Zwei im Bereich der Photovoltaik.
(Text entnommen von
www.bundesregierung.de
[Stand:29.07.04])
Für weitere detaillierte
Informationen rund um erneuerbare Energien besuchen Sie
www.erneuerbare-energien.de |